Okt 25 2009

Der Tor des Tages (26)

Autor: ballmann. Abgelegt unter Der Tor des Tages

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Es kann nicht sein, dass wir hier einen besonderen Rechtsraum schaffen, der sozusagen die Überschrift hat: Hier ist Unrecht geschehen, hier gehen wir mal nicht so streng ran, hier erteilen wir eine Lizenz zum Geldabholen!

Niedersachens Justizminister Bernd Busemann zu der Diskusion über die Erhöhung des Tagessatzes für die Haftentschädigung


Quelle: WDR, gefunden bei LexisNexis

3 Kommentare

3 Kommentare to “Der Tor des Tages (26)”

  1. Debeam 25. Oktober 2009 um 10:59 1

    Es soll Leute geben, deren Leben durch unverdiente Haft gewaltig durcheinanderkommt. Wer als Selbstständiger einen Monat in Haft saß und mit (wenn ich mich recht erinnere) etwa 350 Euro entschädigt wird, zahlt für diesen Monat ganz erheblich drauf (Miete, KV, Auto-Leasing, Telefon, evtl. sogar die angestellte Bürokraft, die nur leider in dieser Zeit nur begrenzt nützlich arbeiten kann etc. wollen gezahlt werden und fressen diesen Betrag schnell mehr als auf, Einnahmen gibt es in der Zeit aber fast nicht) und wird durch Verlust von Kundenbeziehungen auch in Folgemonaten vermutlich weniger verdienen als vor der Haft. Wer unverhofft, also ohne sinnvolle Möglichkeit zur Abschaffung dieser laufenden Kosten länger im Gefängnis landet, ist auch als vollkommen Unschuldiger danach u.U. wirtschaftlich ruiniert (mit etwas “Glück” kann man während der Haft jemanden mit Wohnungsräumung, Auto-Verkauf etc. beauftragen). Ich bezweifele nämlich, dass sich ein “höherer Vermögensschaden” so einfach nachweisen und vor allem einfordern lässt – oder kommt das nach Erfahrung unseres Hausherrn hier tatsächlich vor? Gilt eigentlich schon der Tagessatz von 25 Euro abzügl. 6 Euro “Kostenbeitrag Verpflegung im Hotel zum Eisernen Fensterkreuz”, ich hatte noch 11 Euro im Kopf?

    Wenn man bedenkt, dass die Entschädigung an Unschuldige gezahlt wird, ist das m.E. immer noch deutlich zu wenig. Auch bei einem Tagessatz von 50 Euro ist das immer noch ein schlechtes Geschäft für den Verurteilten – und das sehen ja anscheinend viele Europäer ganz genauso.

    Was müsste eigentlich jemand als Schadenersatz zahlen, der eine andere Person ganz privat und vollkommen illegal 30 Tage in Gewahrsam nimmt? Abgesehen von der drohenden Haftstrafe müsste man als Opfer ihn ja auch zivil belangen können und käme sicherlich in eine ganz andere Grössenordnung als 600 Euro – ein evtl. nicht antretbarer einwöchiger Pauschalurlaub müsste ja schon (m.E.) voll ersetzt werden und würde diesen Betrag überschreiten… In den meisten Fällen wird nur der Täter nicht solvent sein.

    Meine grundsätzliche “Sympathie” für Herrn Busemann ist mit dieser Meldung natürlich sehr gewachsen – als Berufspolitiker wird er zumindest nicht in die Verlegenheit kommen, ohne optimale Strafverteidigung (die sich nicht jeder leisten kann) vor Gericht erscheinen zu müssen, und aufgrund seines Postens würde er bei den meisten Vorwürfen wohl nicht als fluchtgefährdet gelten oder eine Kaution problemlos stellen können, um nicht schon im Vorfeld der Verhandlung gesiebte Luft atmen zu müssen.

  2. ebornam 25. Oktober 2009 um 12:27 2

    man muss das gesagte auch ganz und richtig lesen. dann erschließt sich auch der sinn.

  3. kalt « Roberts Blogam 27. Oktober 2009 um 08:18 3

    [...] Ballmann“, Im Zivilberuf Richter, verleiht dem niedersächsischen Minister den Titel „Tor des Tages„. Zur Erinnerung: Tatsächlich wird Haftentschädigung nur gezahlt, wenn jemand zu Unrecht [...]

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